Mitglied werden

Wer kann Mitglied werden?

 

Jede Organisation (juristische Personen und fachspezialisierten Verwaltungsstellen) und natürliche Personen, die eins der folgenden Tätigkeiten ausübt, kann Mitglied werden:

  • Sie bietet Beratungen für gewaltausübenden Personen häuslicher Gewalt
  • Sie/Er bietet und / oder vermittelt nachweisbar Gewaltberatung von tatausübenden Personen im Bereich häusliche Gewalt an
  • Sie/Er engagiert sich für die Gewaltberatung von tatausübenden Personen im Bereich häusliche Gewalt

 

 

 

Warum macht es Sinn, Mitglied zu werden?

 

Der Fachverband Gewaltberatung Schweiz FVGS fördert die Arbeit seiner Mitglieder und erhöht deren Sichtbarkeit. Er fördert die Vernetzung der verschiedenen beteiligten Partner.

Er zielt darauf ab, die Qualität der Praktiken durch die Entwicklung spezialisierter Werkzeuge für seine Mitglieder zu verbessern.