Istanbul Konvention

Erster Schattenbericht zur Arbeit mit gewaltausübenden Personen

Bern, den 28. Juni 2021

In seinem ersten Schattenbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention zieht der Fachverband Gewaltberatung Schweiz die Bilanz über die bisherige Arbeit mit gewaltausübenden Personen in der Schweiz. Die Präventions- und Beratungsarbeit gegenüber gewaltausübenden Personen ist ein wesentlicher Pfeiler des Opferschutzes. Jedoch ohne konsequentes Engagement aller AkteurInnen in der effektiven Umsetzung, inkl. durch die Bereitstellung der damit zusammenhängenden finanziellen Mitteln, kann es nicht genügend greifen.

 

Der Fachverband Gewaltberatung Schweiz freut sich darüber, dass auch die Fach- und Beratungsarbeit mit Gewaltausübenden Personen im Fokus der Istanbul-Konvention steht, denn die Arbeit mit gewaltausübenden Personen ist ein wesentlicher Pfeiler des Opferschutzes. Dadurch wird einen wichtigen Beitrag geleistet, um anhaltende häusliche Gewalt zu unterbrechen, der Rückfallgefahr vorzubeugen und zu verhindern, dass gewalttätiges Verhalten von einer Generation auf die nächste übertragen wird.

 

Durch Präventionsarbeit gegenüber gewalttätigen Personen wird ein wichtiger Beitrag geleistet, um anhaltende häusliche Gewalt zu unterbrechen, der Rückfallgefahr vorzubeugen und vor allem zu verhindern, dass gewalttätiges Verhalten von einer Generation auf die nächste übertragen wird.

 

Ein wesentlicher Teil der Massnahmen, die sich an Personen richten, die Gewalt in der Familie und innerhalb einer Beziehung ausüben, betrifft heutzutage vor allem die Stärkung des Rechtsrahmens, der Strafrechtsmassnahmen und das Fernhalten vom Wohnort. Einerseits betreffen diese Massnahmen nur einen Teil der gewalttätigen Personen - und ihre abschreckende Wirkung ist zeitlich begrenzt, andererseits reichen diese Maßnahmen allein nicht aus, um die Entwicklung der betroffenen Personen (z.B. im Hinblick auf deren persönliche und beziehungsbezogene Kompetenzen) zu fördern.

 

Die letzten zwanzig Jahre hat sich der Fachverband dafür engagiert, die Beratungsarbeit mit gewaltausübenden Personen in der Schweiz zu fördern und zu verankern. 2020 haben 3’000 Personen dieses Angebot bezogen. Jedoch, obschon 10’879 Personen wegen häuslicher Gewalt polizeilich registriert wurden, wurde eine Teilnahme an einer Beratung bei nur 8.4 % der Personen angeordnet. Die Zahl an beratenen gewaltausübenden Personen ist heute weiterhin zu gering.

 

Verankerung der Arbeit mit gewalausübenden Personen in einer nationalen Strategie

Mit dem Roadmap des Strategischen Dialogs “Häusliche Gewalt”, welches im April 2021 unterzeichnet wurde, wird zum ersten Mal in der Schweiz die Arbeit mit gewaltausübenden Person in eine nationale Strategie eingebettet, die von Bund, Kantonen und weiteren Organisationen getragen wird. Dabei wurden alle drei Pfeiler der Präventionsarbeit berücksichtigt, so dass es nicht mehr bei gewaltausübenden Personen nicht nur gehandelt wird, wenn Gewalt bereits aufgetreten ist, sondern auch aktiver vorgebeugt wird.

 

Das Potential der Präventions- und Beratungsarbeit gegenüber gewaltausübenden Personen zur Senkung häuslicher Gewalt ist eine Tatsache. Jedoch ohne konsequentes Engagement aller Akteure in der effektiven Umsetzung, inkl. die Bereitstellung der damit zusammenhängenden finanziellen Mitteln, kann es nicht genügend greifen.

 

Medienmitteilung

Schattenbericht zur Istanbul Konvention - Arbeit mit gewaltausübenden Personen

 
 

Erster Schattenbericht der NPOs

Bern, 18.06.2021 -

Die Istanbul Konvention hat in der Schweiz auf zivilgesellschaftlicher Ebene eine verstärkte Vernetzung und Zusammenarbeit von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Fachstellen bewirkt. Im Netzwerk Istanbul Konvention, sind aktuell knapp 100 nichtstaatliche Fachstellen und NGOs aus den Bereichen Gewalt, Geschlechtergleichstellung, LGBTIQA+, Behinderung, Alter, Kinder, Migration/Asyl und Menschenrechten organisiert. Diese AkteurInnen arbeiten gemeinsam für eine inklusive und diskriminierungsfreie Umsetzung der IK in der Schweiz und decken mit ihrer vielfältigen Expertise eine intersektionale Perspektive ab.

 
 

Erster Staatsbericht

In ihrem ersten Bericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention fasst die Schweiz ihr Engagement im Bereich der Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt zusammen. Der Bundesrat hat den Bericht an seiner Sitzung vom 18. Juni gutgeheissen. Die Bestandsaufnahme betont auch die Bedeutung der Zusammenarbeit von Bund, Kantonen, Gemeinden und Zivilgesellschaft als Voraussetzung einer erfolgsversprechenden Präventionsarbeit.

 

Erster Staatenbericht

Medienmitteilung

 

 

Istanbul Konvention

Am 1. April 2018 ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (SEV-Nr. 210; Istanbul-Konvention) für die Schweiz in Kraft getreten. Sie ist das umfassendste internationale Übereinkommen, welches sich die Bekämpfung dieser Art von Menschenrechtsverletzungen zum Ziel setzt. Die Eckpfeiler des Übereinkommens sind die Bereiche Gewaltprävention, Opferschutz, Strafverfolgung sowie ein umfassendes und koordiniertes Vorgehen (Integrated Policies).

 

Auf die Seite des eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann finden Sie alle Information rund um die Istanbul Konvention. Link