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DOKUMENTE & PUBLIKATIONEN DES FACHVERBANDS

 

Empfehlungen für die Beratungen mit Personen, die häusliche Gewalt ausüben

 

Die Empfehlungen für die Beratungen mit Personen, die häusliche Gewalt ausüben, dienen als Orientierung für die Rahmenbedingungen der Arbeit mit gewaltausübenden Personen. Sie sind praxisorientiert. Sie können von den FVGS-Mitgliedern, den Institutionen und Beratenden, die mit gewaltausübenden Personen arbeiten, den Kooperations-partnerInnen, den zuweisenden sowie den finanzierenden Stellen als Referenz herangezogen werden.

 

 

Die Empfehlungen haben zum Ziel:

  • Die zahlreichen Aspekte und Spezifitäten der Arbeit mit gewaltausübenden Personen sowie die Anforderungen für die Umsetzung einer qualitativen Arbeit hervorzuheben.
  • Die Dimensionen und Kriterien zu benennen und zu präzisieren, die für eine qualitative Arbeit einbezogen werden soll. Dies in Zusammenhang mit den Spezifitäten und Bedürfnissen der jeweiligen Situation.
  • Die Kommunikation und Zusammenarbeit unter den verschiedenen Partnerorganisationen zu fördern, die dazu beitragen häusliche Gewalt zu stoppen.

 

 

Die Empfehlungen gelten für Organisationen, die Beratung für gewaltausübende Personen anbieten. Dies unabhängig von:

  • der Form der Beratung (Einzel-, Gruppe- oder Paarberatung),
  • der Art und Weise, wie die Person zu einer Beratung kommt (auf Eigeninitiative oder aufgrund einer juristischen oder institutionellen Verfügung).

 

Die praktische Umsetzung dieser Empfehlungen liegt im Ermessen der Organisationen.

 

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Forderungen gegenüber Bund, Kantone und Gemeinden

Der Fachverband Gewaltberatung Schweiz (FVGS) ist der Dachverband der Institutionen und Fachpersonen, die mit gewaltausübenden Personen im häuslichen Bereich arbeiten. Er wurde 2010 gegründet und sein Ziel, sowie dasjenige seiner Mitglieder ist es, dass gewaltbetroffene Familien, Paare und Personen einen gewaltfreien und sicheren Alltag (wieder)erleben.  Schlussendlich trägt der FVGS dazu bei, dass alle EinwohnerInnen der Schweiz gewaltfrei leben können.

 

Entsprechend und insbesondere im Rahmen der Implementierung der Istanbul-Konvention (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vom 11. Mai 2011) in der Schweiz, hat der FVGS in diesem Dokument seine Forderungen zusammengefasst und begründet.

 

Forderung 1       Förderung einer systematischen Arbeit mit gewaltausübenden Personen dank einer Steigerung

                             der Verordnung von Beratungen und der gesetzlichen Verankerung der Systematisierung

                             der Ansprache von gewaltausübenden Personen

 

Forderung 2      Gesetzliche Verankerung der fallbezogenen Finanzierung (Gewaltausübende-Hilfe-Gesetz GHG,

                             ähnlich OHG-Finanzierung) und eine Beteiligung an den allgemeinen Betriebskosten der Fachstellen.

 

Forderung 3       Finanzielle Sicherstellung der Arbeiten auf Fachverbandsebene.

 

Diese Forderungen wurden ebenfalls im Rahmen vom Netzwerk Istanbul Konvention, Netzwerk der zivilen Gesellschaft, welche im Bereich häuslicher Gewalt tätig ist, publiziert. Mehr Information.

 
 
 

WEITERE DOKUMENTE & PUBLIKATIONEN

 

Publikationen des Bundesamts für Justiz rund um Häusliche Gewalt

Dokumente

  • Bedrohungsmanagement, insbesondere bei häuslicher Gewalt Link

 

Link zu allen Unterlagen

 

Publikationen vom europäischen Netzwerk Work-with-perpetrators

Topics adressed

  • Probation and prison based programmes for perpetrators of domestic and sexual violence: a European overview
  • Addressing sexualised violence in the work with perpetrators
  • Working with(in) migrant populations
  • Collaboration between perpetrator programmes and women's support services
  • Gender
  • Working towards Safety: Supporting women alongside DVIP's perpetrator programme
  • Implementing the IMPACT Toolkit (evaluation of perpetrator programs)
  • Partnerships with victims' services in work with perpetrators
  • Masculinities, men and violence
  • Setting up programmes for work with perpetrators
  • Responding to diverse ethnic communities in domestic violence perpetrator programmes

 

Go to all Papers

 

Alkohol und häusliche Gewalt

- Alkohol und Häusliche Gewalt, ein Handbuch für die Beratungspraxis (Blaues Kreuz Schweiz)

- Wissenschaftliche Studien und Information zu Alkohol und Gewalt (Link)

 

 

 

Erste Ratschläge für den Umgang mit Spannungen und Konflikten:

- Merkblätter von Männer.ch (in 23 Sprachen)

- DureSchnufe.ch - Plattform des Bundesamt für Gesundheit für die psychische Gesundheit

 

 

 

Dissertationsarbeit von Christoph Liel: Väter und familiäre Gewalt

Der Staat hat die Aufgabe, Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen und Kinder vor innerfamiliärer Gewalt zu schützen. Wenn in der Forschung und Praxis des Kinderschutzes von Eltern gesprochen wird, sind damit implizit weit überwiegend Mütter gemeint. Väter sind nur selten Gegenstand der Forschung als auch Adressaten von frühen Präventionsangeboten oder Hilfsmaßnahmen zur Abwendung einer möglichen Kindeswohlgefährdung. Dies ist verwunderlich, weil Väter positiv wie negativ zur Entwicklung des Kindes beitragen können und deshalb differenzierte Beachtung verdienen.

 

Die Arbeit betrachtet die Überschneidungen von Gewalt gegenüber Kindern und zwischen den Eltern und widmet sich der Rolle von Vätern. Der Autor untersucht, welche Eigenschaften von Vätern verglichen mit Müttern die Entstehung von familiärer Gewalt in der frühen Kindheit begünstigen und deshalb Aufmerksamkeit bei der Prävention verdienen. Am Beispiel von etablierten Behandlungsmaßnahmen bei Partnergewalt werden wissenschaftlich gestützte Vorschläge gemacht, wie Fachkräfte das Rückfallrisiko von bereits gewalttätigen Vätern beurteilen können. Es wird der Frage nachgegangen, wie erfolgsversprechend solche Programme aus der Sozialen Arbeit hinsichtlich der Verringerung des Rückfallrisikos von Partnergewalt und des Risikos für Kindesmisshandlung sind. Durch die Verbindung von Gewalt- und Väterforschung leistet die Arbeit einen längst überfälligen Beitrag in beiden Forschungsfeldern und setzt Väter auf die Agenda im Kinderschutz.

 

Link zur Bestellung

 

Zusammenstellung der Institutionen, die Beratungen für gewaltausübende Personen als Kerndienstleistung anbieten, inkl. Informationen zu deren Dienstleistungen.

In diesem Dokument wurden alle Institutionen aufgelistet, die in der Schweiz Beratungen an gewaltausübende Personen als Kerndienstleistung anbieten. 

 

Eine Typisierung der Leistungen erfolgt entlang ihrer theoretischen Ausrichtung (kognitiv-verhaltenstherapeutischer Ansatz, systemischer Ansatz, psychodynamischer Ansatz, u.a.), der Arbeitsformen (Beratung, Lernprogramm, Therapie), der Arbeitsmethoden (Einzelarbeit, Gruppenarbeit, Paararbeit), der institutionellen Einbettung (eingebunden in Interventionsprojekte, Ausprägung der Vernetzung mit Institutionen, Finanzierung) und der Teilnahmekriterien (freiwillige oder angeordnete Teilnahme).

 

 

Die Istanbul-Konvention wurde nun am 27. Februar im Ständerrat angenommen. Im Herbst wird im Nationalrat darüber entschieden.

Der FVGS begrüsst, dass der Ständerat die Istanbul Konvention mit 32 gegen 12 Stimmen (1 Enthaltung) genehmigt hat. 

 

Link - Ergebnis der Abstimmung und Stellungnahmen von Standesräten.

 

 

Medienmitteilung zum Bundesgesetz über die Verbesserung des Schutzes gewaltbetroffener Personen und zur Istanbul-Konvention.

Der FVGS begrüsst die Anpassungen zur Förderung der Arbeit mit GewalttäterInnen und somit zur Verbesserung des Opferschutzes.

Die Arbeit mit Tatpersonen häuslicher Gewalt ist ein zentraler Pfeiler für die Verbesserung des Schutzes von Erwachsenen und Kinder, die Opfer von Gewalt sind. Der FVGS begrüsst die Istanbul-Konvention, welche die Errichtung und Unterstützung von Programmen zum Stoppen von Gewaltverhalten fordert. Der FVGS freut sich, dass solche Programme in der Schweiz bereits bestehen und fordert, dass das Bundesgesetz deren verstärkte und effizientere Nutzung in der Praxis unterstützt – u.a. durch eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Behörden und den Beratungsstellen.

 

Link – Alle Information vom Bund zum Vernehmlassungsverfahren und Dokumente

 

Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention, CTES No. 210)

Die Istanbul-Konvention des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ist das umfassendste internationale Abkommen, das sich die Bekämpfung dieser Art von Menschenrechtsverletzungen zum Ziel setzt. Die Eckpfeiler des Übereinkommens sind die Bereiche Gewaltprävention, Opferschutz sowie Strafverfolgung.

 

Die Istanbul-Konvention ist am 1. August 2014 in Kraft getreten. Die Schweiz hat das Übereinkommen am 3. September 2013 unterzeichnet, der Ratifizierungsprozess ist derzeit in Gang.

 

Link – Pressemitteilung zur Konvention.

Link – Das Video ansehen.

 

Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG)

Informations- und Arbeitsmaterialien zur Prävention und Intervention.

 

In der Schweiz existiert eine Vielzahl von Arbeits- und Informationsmaterialien zur Prävention, Intervention und Postvention von häuslicher Gewalt.



 

Die Toolbox Häusliche Gewalt bietet Zugang zu diesem Fundus praxiserprobter Materialien mit Schwerpunkt Gewalt in Paarbeziehungen. Dazu gehören Leitfäden, Broschüren, Checklisten, Merkblätter, Unterrichtsmaterialien, Musterbriefe, Dokumentationen und anderes mehr.

 

www.ebg.admin.ch/dienstleistungen/00436/index.html?lang=de

 

Informationsblätter, Publikationen und Fachliteratur

 

Die Informationsblätter des Fachbereichs Häusliche Gewalt beleuchten in kurzer Form verschiedene Aspekte des Themas häusliche Gewalt.

 

www.ebg.admin.ch/themen/00466/00477/index.html?lang=de

 

Newsletter Gleichstellungspolitische Geschäfte

 

Das EBG publiziert vier Mal pro Jahr (im Januar, April, Juli und Oktober) einen Newsletter zu den aktuellen gleichstellungspolitisch relevanten Geschäften.


 

www.ebg.admin.ch/themen/00007/index.html?lang=de

 

Zuständige Bundesämter und Ansprechpersonen zu häuslicher Gewalt


Innerhalb der Bundesverwaltung befassen sich verschiedene Ämter und Departemente mit Aspekten häuslicher Gewalt. 



www.ebg.admin.ch/themen/00466/00480/index.html?lang=de

 

Nationale und kantonale Gesetzgebung zu häuslicher Gewalt


Übersichtstabelle zu den kantonalen Gesetzgebungen gegen häusliche Gewalt und deren Umsetzung in der Praxis.


www.ebg.admin.ch/themen/00009/00089/00094/index.html?lang=de